09.03.2013, 22:22
Ich hab nun nicht den kompletten Fred gelesen, aber beim Überfliegen ist mir dieses recht aktuelle Urteil des OLG Hamm nicht aufgefallen.
Den kompletten Artikel gibt es hier zu lesen: http://www.handelsblatt.com/auto/ratgebe...11400.html
Zitat:Liegt der Kraftstoffverbrauch eines Neuwagens mehr als zehn Prozent über den Herstellangaben im Verbrauchsprospekt, kann der Autobesitzer wegen Sachmangel vom Kaufvertrag zurücktreten. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden (AZ: 28 U 94/12, 4 O 250/10).
In diesem Fall stellt der höhere Verbrauch einen "erheblichen Sachmangel" dar.
Den kompletten Artikel gibt es hier zu lesen: http://www.handelsblatt.com/auto/ratgebe...11400.html