06.03.2013, 09:19
soooo, ich hätte da mal ne frage, hab jetz schon einige leute gefragt aber noch keine wirkliche auskunft bekommen
es geht um folgendes:
ich habe ein gewindefahrwerk( laut teilegutachten 305mm mindestabstand felgen mitte-radlauf) und so wurde es mir eigentragen in den neuwagen mit 10 liter im tank!
jetz habe ich gestern mal spasseshalber nachgemessen (mit komplett vollem tank) und habe festgestellt das ich nur noch 295 mm habe.....
im gutachten steht nichts von tankinhalt drinne.
wie wird das dan gehandhabt?? wenn mich jetz die
aufhalten, und er nachmisst, und im gutachten 305 mm stehn, das auto aber nur 295 mm hat, wie erklär ich dem dann warum das so ist??gibt es da tolleranzen? tank ist ja quasi wie eine beladung.....oder sehe ich das falsch? gibt es eine feste regel wie voll der tank sein muss? ich denke nicht ? wenn dann gutachtenspezifisch(ist ja nichts vermerkt)
wäre cool wenn jemand da was weiss

es geht um folgendes:
ich habe ein gewindefahrwerk( laut teilegutachten 305mm mindestabstand felgen mitte-radlauf) und so wurde es mir eigentragen in den neuwagen mit 10 liter im tank!
jetz habe ich gestern mal spasseshalber nachgemessen (mit komplett vollem tank) und habe festgestellt das ich nur noch 295 mm habe.....
im gutachten steht nichts von tankinhalt drinne.
wie wird das dan gehandhabt?? wenn mich jetz die

wäre cool wenn jemand da was weiss

