30.04.2013, 07:57
Hühnerhabicht63 schrieb:hallo zusammen,
gekauft wie gesehn gibt es in der rechtsprechung leider nicht mehr.
wenn es aber ein privatverkauf war würde ich zum anwalt geht da alles im vetrag festgehalten wurde.
für eine def. batterie ggf. kann dir keiner einen vorwurf machen.
versteckte mängel siind was anderes.
unfall-motor-getriebeschäden usw.
wenn es ein händler gekauft hat bist du eh im recht da er weiß was er kauft.
also auf zum anwalt
Naja - "Gekauft wie gesehen" ist tatsächlich gekippt....aber jeder Richter würde sich auf das Argument beziehen. (geht um offensichtliche Mängel!).
Bei versteckten Mängeln (Getriebeschaden, der sich anbahnt etc) hast du schlechte Karten.
Aber wie schon geschrieben: Das hier sind alles nur Anhaltspunkte von Hobbyjuristen und auf Grund von privaten Erfahrungen gemachte Äusserungen....insofern: Auf und ab zum Anwalt, wenn du Geld in die Hand nehmen willst.
Ansonsten übe "indirekten Druck" aus. Also über Umwege...hast du z.B. Geschäftspartner, die mit ihm in Verbindung stehen? Oder sonstige gesellschaftliche Beziehungen?
nicht unbedingt

"Kuck ruig RTL", haben si gesahgt. "Dihr kan nix pasiren", haben si gesahgt.