25.04.2014, 07:21
Isomeer schrieb:Und die Rechtslage geht offensichtlich eher in die Richtung, dass Autowäsche auf einenem Grundstück überraschenderweise überwiegend erlaubt ist. Mehr wollte ich nicht wissen.

Ansonsten gilt wie so oft, wo kein Kläger, da kein Richter. Es sei denn, die Konsequenzen werden dem Täter klar, Einsichtigkeit vorrausgesetzt.
