19.03.2013, 16:06
Fahrspass schrieb:Wenn die freie Werkstatt ihre Arbeit ordentlich gemacht hat, dann braucht der Fehler vom Freundlichen ja auch nur gelöscht werden ...
Eben, der Fehler kann ja erst einmal gelöscht werden und dann muss man schauen, ob er wieder abgelegt wird. Wenn ja muss noch etwas repariert werden, wenn nein einfach wieder zum TÜV.