31.01.2005, 16:41
huxley schrieb:Ich glaube rein rechtlich machts keinen Unterschied, ob du ein privater oder geschäftlicher Gläubiger bist. Dem Insolvenzverwalter (bzw. der Rechtssprechung) ists doch sicher egal, ob ein Kunde dort Reifen im Wert von X € hingibt oder ob ein Lieferant 10 Sack Schrauben im Wert von X € geliefert hat. Dürfte alles in den großen Haufen 'Konkursmasse' fallen - wie daraus die Gläubiger entschädigt werden, kA.
Ich drück die Daumen das man mit dem Verwalter reden kann.
Wenn ich diesen Fall bisher richtig verstanden habe, geht es um die Einlagerung von Sommerreifen. Hier geht es nicht um Eingentumsvorbehalt. Hier wurde von der insolventen Firma eine Dienstleistung (das Einlagern von Reifen) verkauft. Das Eigentum ist ja somit nicht auf die insolvente Firma übergegangen.
Nur dauert es jetzt wohl ein bißchen bis die Insolvenzverwalter sich einen Überblick über die Vermögensverhältnisse verschafft haben.