28.03.2013, 21:13
orange schrieb:Der Lenkwinkelbegrenzer muss nicht eingetragen werden. Felgen die dieses zur Auflage haben, müssen eingetragen oder das sep.gemachte Gutachten mitgeführt werden.
Der "TÜV" Prüfer bescheinigt ja, das die Auflagen in der "Felgen Freigabe" erfüllt sind.
Bedeutet also, ich muss mit dem Wagen zum TÜV? Was brauche ich denn da an Unterlagen zu? Grömi hat im Verkaufsthread zu den Felgen unten das Gutachten zu den Bremsen angehängt. Siehe hier: http://www.mini2.info/forum/showthread.php?t=75317
Gehe ich damit einfach zum TÜV? Man entschuldige die dummen Fragen, ich bin nur einfach verunsichert. Vor allem wenn man vor Montage eigentlich noch sagt, dass man das alles in einem Aufwasch gemacht bekommen möchte... Sorry, aber so lassen die mich doch mit erloschener Betriebserlaubnis vom Hof fahren...