04.04.2013, 15:08
Aixmini schrieb:Man darf es wie gesagt eigentlich nicht aus Versicherungstechnischen Gründen. Bei Trackdays, GLP und so weiter darf man es.
Ich verstehe es auch nicht so ganz, da man im öffentlichen Straßenraum auch filmen dürfte. Und der NR beruft sich ja immer auf sie STVO.
Problem ist, dass durch das Filmen eine Zeitmessung möglich ist. Wenn somit Filmen erlaubt wäre, wäre der NICHT-Renncharakter verloren und Versicherungen würden keinen Schutz mehr geben. (Man darf ja auch nicht auf Bestzeit fahren

Das Bild ist echt mal geil! Etwas völlig anderes!
what's next?