24.04.2013, 22:38
dor hudda schrieb:Im ersten 6. Monaten ist der Händler in der Nachweispflicht, dann kehrt sich die Beweislast um
Vorallem entsteht das ja nicht binnen 2-3 Wochen!
Setzt denen unter Anwaltsamkundigung ne Frist von 4 Wochen zur Behebung der Schäden, weis darauf hin dass der Händler in der Beweispflicht liegt! Alles schriftlich per Einschreiben - da werden die sich schon drauf einlassen!!
Um welches Autohaus geht es?