27.04.2013, 17:58
marky schrieb:Vielleicht nicht für euer Konstrukt, aber bei der HJS DP kein Problem. Da ich nicht (wie andere) einfach etwas behaupten will hier der Link (siehe S.3). Sofern der Kat eine ECE-R 103 Genehmigung hat (was bei der HJS DP der Fall ist) muss keine CH-Typengenehmigung vorliegen/erstellt werden und eine Eintragung ist nicht notwendig.
https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dv...atoren.pdf
Zwitter ist weder negativ, noch positiv zu verstehen (Kat von HJS und DP von DA). Bei HJS alles vom selben Hersteller (und bei Sandtler zu einem tollen Preis).
Diese Bescheinigung hat nichts mit der Downpipe an sich zu tun, es handelt sich einzig um den Kat und wird von HJS direkt ausgestellt, nicht von uns. Mit der reinen ECE Genehmigung wird es in der Schweiz nicht ohne weiteres abgenommen, das hatten wir jetzt schon zwei mal. Mit der ausgestellten Bestätigung dann kein Problem. Im übrigen ist es genau das gleiche bei Partikelfiltern. Das ich Recht habe kann man auf Seite 8 erkennen! Dort ist eine Musterbescheinigung, die Mitzuführen ist!
