30.04.2013, 09:55
Lass Dich durch Überlast der Gerichte nicht abschrecken. Genau auf das, wie auch auf "nur" 50€ bzw. den geringen Wert der gebrauchten Reifen spekuliert der Käufer doch.
Dein Fall - wie oben beschrieben - wäre so offensichtlich, dass er selbst nicht lange dauern würde. Zusätzlich können Folgeschäden entstehen, wie z.B. neue Winterreifen, die der Verkäufer zu tragen hat. Das Verursachen gerichtlich feststellen zu lassen kann nicht schaden.
Zivilrechtlich gibt es neben Klageverfahren auch das Mahnverfahren. Das ist mit deutlich weniger Aufwand (Zeit und Geld) verbunden und geht entsprechend schnell. Mit so einem Titel wird dann der Gerichtsvollzieher (Staatsgewalt) tätig.
Vor der Einleitung des Mahnverfahrens am Amtsgericht mehrfach schriftlich die Herausforderung der Sache mit angemessener Fristsetzung ... formell gesehen.
Aber es geht hier ja noch gar nicht um die Frage, ob klagen oder nicht, sondern um Infos, wie die Lage aussieht. Mit dem Wissen das gute Recht auf seiner Seite zu haben, verhandelt es sich ganz einfach völlig ungeniert. Erpresser brauchen Angst und Verunsicherung, um Erfolg haben. Läßt sich das Opfer nicht in Angst und Schrecken versetzen, geben sie auf.
D.h. man sollte immer versuchen sich außergerichtlich zu einigen. Persönliche Gespräche sind am besten. Oft reicht es klar zu machen, dass man sich lieber mit einer guten Rechtschutzversicherung im Rücken durch die Gerichte schlägt, als sich auf so billige Art und Weise erpressen zu lassen. Und auch wenn es etwas dauern kann, muss man nur deutlich machen, das es dabei ums Prinzip geht und wie teuer die Geschichte für den Käufer in Zukunft wird.
Und es hilft immer ein, zwei große, starke Freunde dabei zu haben ... nicht nur um beim Einladen der Räder zu helfen, auch als moralische Stütze für die Verhandlung.
P.S. Zum Abschied kannst den Käufer ja noch an hotknife verweisen. 50€ mehr oder weniger sind ihm ja egal ...
Dein Fall - wie oben beschrieben - wäre so offensichtlich, dass er selbst nicht lange dauern würde. Zusätzlich können Folgeschäden entstehen, wie z.B. neue Winterreifen, die der Verkäufer zu tragen hat. Das Verursachen gerichtlich feststellen zu lassen kann nicht schaden.
Zivilrechtlich gibt es neben Klageverfahren auch das Mahnverfahren. Das ist mit deutlich weniger Aufwand (Zeit und Geld) verbunden und geht entsprechend schnell. Mit so einem Titel wird dann der Gerichtsvollzieher (Staatsgewalt) tätig.
Vor der Einleitung des Mahnverfahrens am Amtsgericht mehrfach schriftlich die Herausforderung der Sache mit angemessener Fristsetzung ... formell gesehen.
Aber es geht hier ja noch gar nicht um die Frage, ob klagen oder nicht, sondern um Infos, wie die Lage aussieht. Mit dem Wissen das gute Recht auf seiner Seite zu haben, verhandelt es sich ganz einfach völlig ungeniert. Erpresser brauchen Angst und Verunsicherung, um Erfolg haben. Läßt sich das Opfer nicht in Angst und Schrecken versetzen, geben sie auf.
D.h. man sollte immer versuchen sich außergerichtlich zu einigen. Persönliche Gespräche sind am besten. Oft reicht es klar zu machen, dass man sich lieber mit einer guten Rechtschutzversicherung im Rücken durch die Gerichte schlägt, als sich auf so billige Art und Weise erpressen zu lassen. Und auch wenn es etwas dauern kann, muss man nur deutlich machen, das es dabei ums Prinzip geht und wie teuer die Geschichte für den Käufer in Zukunft wird.
Und es hilft immer ein, zwei große, starke Freunde dabei zu haben ... nicht nur um beim Einladen der Räder zu helfen, auch als moralische Stütze für die Verhandlung.
P.S. Zum Abschied kannst den Käufer ja noch an hotknife verweisen. 50€ mehr oder weniger sind ihm ja egal ...