29.04.2013, 23:31
Harri schrieb:... dass sich der Käufer nach dem Reifenwechsel laut Vertrag zur Herausgabe der Sache verpflichtet hat. Erfüllt er seine Pflicht nicht, kann er dazu gezwungen werden, notfalls mit Staatsgewalt.
Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist von einem angeblichen, später entdecktem Mangel zunächst unabhängig zu sehen.
(...)
In dem Fall der Batterie handelt es sich aber nicht um einen verdeckten Mangel, sonder um Betrug, da der Verkäufer die eigentliche Batterie gegen eine alte ausgetauscht haben soll. Was zu beweisen wäre, aber für den Käufer wohl kaum möglich sein dürfte.
Dafür spricht auch die Drohung, er würde weitere Mängel aufdecken lassen. Selbst wenn welche entdeckt werden würden, hätten diese keinen Einfluss auf den Vertrag. In dem Zusammenhang sind die verlangten 50€ als Erpressung zu sehen. Das kann man bei der Polizei anzeigen
Genau so sehe ich dies als Laie auch.

Dazu ist zu sagen, das die Geschichte mit der Batterie ihn nicht zum einbehalten deines vertraglich zugesicherten, gesetzlichen Eigentums (Räder) berechtigt, zumal es sich hierbei um eine vom Wert deutlich abweichende Summe handelt (die Räder werden ja mehr wert sein als 50,-€

Es wird nicht zu beweisen sein, ob die Batterie vom Verkäufer vor dem Kauf ausgetauscht wurde, schon aus dem Grund, da inzwischen eine neue vom Käufer eingebaut wurde.
Er könnte jetzt JEDE Batterie (selbst eine vom Schrottplatz) als die angeblich eingebaute ausweisen.
Er als Käufer wäre erstmal in der Beweispflicht und das wird schwer für ihn.
Trotzdem ist es schwer einen ordentlichen Tip abzugeben, ohne den Vertrag zu kennen.
Mein Tip: Den Vertrag einpacken, zum einem Anwalt für Vertragsrecht und beraten lassen...dann lasse den Anwalt seine Arbeit machen




