29.04.2013, 23:08
Nehmen wir an, es ist wie oben beschrieben ... würde ich als Laie mal behaupten ...
... dass sich der Käufer nach dem Reifenwechsel laut Vertrag zur Herausgabe der Sache verpflichtet hat. Erfüllt er seine Pflicht nicht, kann er dazu gezwungen werden, notfalls mit Staatsgewalt.
Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist von einem angeblichen, später entdecktem Mangel zunächst unabhängig zu sehen.
Allerdings gibt es auch Ansprüche eines Käufers gegenüber dem Verkäufer. Und anders als "gekauft wie gesehen", was vor allem unter Kaufleuten üblich ist, hat man als Privatkäufer in Hinblick auf später auftretende, verdeckte Mängel schon noch Rechte und Ansprüche.
In dem Fall der Batterie handelt es sich aber nicht um einen verdeckten Mangel, sonder um Betrug, da der Verkäufer die eigentliche Batterie gegen eine alte ausgetauscht haben soll. Was zu beweisen wäre, aber für den Käufer wohl kaum möglich sein dürfte.
Dafür spricht auch die Drohung, er würde weitere Mängel aufdecken lassen. Selbst wenn welche entdeckt werden würden, hätten diese keinen Einfluss auf den Vertrag. In dem Zusammenhang sind die verlangten 50€ als Erpressung zu sehen. Das kann man bei der Polizei anzeigen. Evtl. ist die Person den Behörden schon bekannt. Ist der Käufer auf Bewährung, kommt er hinter Gittern, wo er für sowas sofort aufs Maul bekommen würde ...
... dass sich der Käufer nach dem Reifenwechsel laut Vertrag zur Herausgabe der Sache verpflichtet hat. Erfüllt er seine Pflicht nicht, kann er dazu gezwungen werden, notfalls mit Staatsgewalt.
Die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ist von einem angeblichen, später entdecktem Mangel zunächst unabhängig zu sehen.
Allerdings gibt es auch Ansprüche eines Käufers gegenüber dem Verkäufer. Und anders als "gekauft wie gesehen", was vor allem unter Kaufleuten üblich ist, hat man als Privatkäufer in Hinblick auf später auftretende, verdeckte Mängel schon noch Rechte und Ansprüche.
In dem Fall der Batterie handelt es sich aber nicht um einen verdeckten Mangel, sonder um Betrug, da der Verkäufer die eigentliche Batterie gegen eine alte ausgetauscht haben soll. Was zu beweisen wäre, aber für den Käufer wohl kaum möglich sein dürfte.
Dafür spricht auch die Drohung, er würde weitere Mängel aufdecken lassen. Selbst wenn welche entdeckt werden würden, hätten diese keinen Einfluss auf den Vertrag. In dem Zusammenhang sind die verlangten 50€ als Erpressung zu sehen. Das kann man bei der Polizei anzeigen. Evtl. ist die Person den Behörden schon bekannt. Ist der Käufer auf Bewährung, kommt er hinter Gittern, wo er für sowas sofort aufs Maul bekommen würde ...