20.05.2013, 15:07
Es ist zum Kotzen mit dem Beschiß, vorallendingen wenn es noch vom Händler ist. Du hast doch in Deinen Papieren den Vorbesitzer drinne stehen, mach Ihn Ausfindig und Rufe Ihn an und spreche Ihn auf die Fehler an. Von Ihm kannst Du nichts verlangen aber vielleicht hat er ja das dem Händler beim Verkauf mitgeteilt und Dir hat er es beim Kauf verschwiegen. Haste eine Rechtschutzversicherung,..mal einen Anwalt kontaktieren.