18.06.2013, 17:34
Moinmoin,
ich heiße Björn und komme aus der Nähe von Kiel. Noch bin ich kein stolzer Besitzer eines MINI - aber bald, da bin ich sicher.
Im Moment habe ich ein attraktives Angebot über einen Clubman Diesel. Dazu eine Frage: Der Clubman soll in Dänemark gelaufen sein. Erstzulassung in Dänemark Ende 2009.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob für die Berechnung der Steuer nach CO2-Ausstoß auch die ausländische Erstzulassung gilt... Denn die EZ nach 30.6.2009 spart ja ungemein an Steuern...
Wer kann helfen?
Gruß
Björn
ich heiße Björn und komme aus der Nähe von Kiel. Noch bin ich kein stolzer Besitzer eines MINI - aber bald, da bin ich sicher.
Im Moment habe ich ein attraktives Angebot über einen Clubman Diesel. Dazu eine Frage: Der Clubman soll in Dänemark gelaufen sein. Erstzulassung in Dänemark Ende 2009.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob für die Berechnung der Steuer nach CO2-Ausstoß auch die ausländische Erstzulassung gilt... Denn die EZ nach 30.6.2009 spart ja ungemein an Steuern...

Wer kann helfen?
Gruß
Björn