22.06.2013, 10:54
Rollerstar schrieb:Also ich weiß nicht was und wo du gelernt hast. Natürlich zahlt die Haftpflicht die Schäden für den anderen aber die zahlt doch nicht den eigen Schaden des Typen um den es da ging. Wenn der sich also abschießt wie es Votre hier schrieb:
"Man mag argumentieren, dass er gerne so fahren kann, solange keine dritte Person zu Schaden kommt. Diese Ansicht ist in meinen Augen kompletter Quatsch, denn wer zahlt dann seine (also dem Irren
seine) gesundheitliche Versorgung nach dem Unfall? Richtig, die Allgemeinheit".
Kannst gern nochmal nachlesen § 115 und folgende im VVG.
Verletzt sich der Fahrer eines Fahrzeugs nach einem Unfall den er selbst verursacht hat, zahlt zunächst mal nur die Krankenversicherung (und somit die Versichertengemeinschaft der Krankenversicherung) bleibende Schäden könnten dann über eine Unfallversicherung die Berufsgenossenschaft, wenn es eine Dienstfahrt war, oder die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oder ähnliches reguliert werden, aber nicht über die eigene KFZ Haftpflichtversicherung. Nicht mal die Kasko Versicherung zahlt eigene Gesundheitsschäden, hier ist nur das KFZ versichert.
P.S. ich finde Votre hat das System der Versicherung ganz gut erfasst. Wenn der Typ sag ich mal einen Schaden von 1 Million verursacht hat, dann wird er hochgstuft auch richtig, hat er deswegen die eine Million abbezahlt? Natürlich nicht, er zahlt ja nur ein paar hunderter mehr. Nach zwei Jahren wechselt er die Versicherung (er muss ja nicht zwangsläufig da bleiben), wer bleibt dann auf dem restlichen Schaden sitzen? Natürlich die Versichertengemeinschaft des jeweiligem KFZ Versicherers.
Die Versicherer überprüfen zwar die Schadenquoten von Verträgen. Zahlen, wird aber die Gemeinschaft der Versicherten wenn der Schaden höher ist als die eigenen Zahlungen, deswegen wurden Versicherungen mal erfunden
Richtig, ich glaube dann haben wir die ganze zeit an einander vorbei geredet! Ich dachte es ginge hier lediglich um den Schaden am dritten! Vom eigenschaden war nirgends die rede.