24.06.2013, 18:35
spg schrieb:Ist eben kein Blödsinn, ab einem bestimmten Datum darf von Gesetz her keine mehr eingebaut werden wegen dem Fussgängerschutz, das hat mir unser Serientuner und der schweizer Tüv bestätigt.
Selbiges gilt für Sitze ohne Seiten-Airbag und Autos wo man Käfige mit Kreuz bei der Türe einbauen will.
Der Hersteller müsste sein OK dazu geben dass die Zulassung nicht beeinträchtigt wird, das macht er nicht ergo erlischt die ABE.
Hatte nicht gesehen das du aus der Schweiz bist. Domstreben sind in Deutschland und Österreich eintragungsfrei, da ist nix gegenteiliges bekannt, und macht ja auch wenig Sinn, da R56/57/58/59 bis zur Beltline alle identisch sind. Das mit den Airbags betrifft mittlerweile alle und die Kreuzspeiche in den Türen war schon immer nur mit speziellen Ausnahmen zulässig (wettbewerbsfahrzeug mit wagenpass)