23.07.2013, 11:35
derOdin schrieb:Im fall der fälle.... hat jemand nen guten Anwalt für mich ?
Bevor Du zum Anwalt gehst solltest Du die Lieferung erst mal mit Fristsetzung qualifiziert anmahnen (=> "qualifizierter Mahnung) und mit Fristverstreichung vom Kaufvertrag (=> Fernabsatzgesetz) zurücktreten. Das kannst Du selber machen.
Ansonsten sollte jeder (auch ein schlechter) Anwalt dazu in der Lage sein Dich in diesem Fall zu vertreten. Das ist Alltagstageschäft. Bedenke aber dass Du im Fall der Fälle (wenn bei dem Beschuldigten nix zu holen ist) Du auf den Anwaltskosten sitzen bleiben könntest.
Die hohe Kunst wird nicht sein, dass Du Recht im Sinne des Gesetzes bekommst, sondern dass Du Dein Geld wieder bekommst. Da macht ein Inkassounternehmen vielleicht mehr Sinn ...

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