29.07.2013, 12:41
Nun ja, dass der Prüfer die Kennung ablesen können muss ist klar - sonst könntest ja irgendwas einbauen und irgendwelche Papiere dazu geben und sagen "das sind DIE Federn in dem Gutachten"
Mir gehts nur darum: Reicht es, die Federn in der Werkstatt einbauen zu lassen, das Protokoll von der Achsvermessung und das Gutachten, dass bei den Federn dabei ist vorzulegen und das Fahrzeug vorzufürhen um es eingetragen zu bekommen oder braucht man tatsächlich ein Gutachten von nem Zivilgutachter wie man überall liest? Wenn dem so ist kommts für mich nicht in Frage...
Sind Federn von AP und werden in dieser Kombination mit Gutachten verkauft....spricht ja nix dagegen den Bock vorne etwas tiefer zu stellen als hinten - so lang es sich nur um 10mm reißt sollte es sich fahrdynamisch auch noch nicht sonderlich negativ auswirken...
LG;
Mir gehts nur darum: Reicht es, die Federn in der Werkstatt einbauen zu lassen, das Protokoll von der Achsvermessung und das Gutachten, dass bei den Federn dabei ist vorzulegen und das Fahrzeug vorzufürhen um es eingetragen zu bekommen oder braucht man tatsächlich ein Gutachten von nem Zivilgutachter wie man überall liest? Wenn dem so ist kommts für mich nicht in Frage...
Scarface0664 schrieb:Und ob man das wirklich so eintragen kann Vorne 30mm hinten 20mm
Sind Federn von AP und werden in dieser Kombination mit Gutachten verkauft....spricht ja nix dagegen den Bock vorne etwas tiefer zu stellen als hinten - so lang es sich nur um 10mm reißt sollte es sich fahrdynamisch auch noch nicht sonderlich negativ auswirken...
LG;
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