07.08.2013, 17:19
Ich hab auch das KW Street Comfort verbaut und kommenden Dienstag erfolgt die Abnahme mit den Sommerrädern, welche ja nur durch den TÜV erfolgen darf (sog. "§ 21a-Abnahme" bei mehreren Veränderungen gleichzeitig).
Wie sieht das aus, wenn ich im Herbst auf Winterräder wechsle (Original MINI-Felgen 7Jx17 ET48) und Spurplatten verwenden will (vorauss. 30 mm pro Achse)? Muss ich dann wieder zu einer aufwendigen § 21a-Abnahme zum TÜV oder ist das eine einfachere, reguläre Änderungsabnahme, die auch alle anderen (Dekra, KÜS etc.) machen dürfen?
Wie sieht das aus, wenn ich im Herbst auf Winterräder wechsle (Original MINI-Felgen 7Jx17 ET48) und Spurplatten verwenden will (vorauss. 30 mm pro Achse)? Muss ich dann wieder zu einer aufwendigen § 21a-Abnahme zum TÜV oder ist das eine einfachere, reguläre Änderungsabnahme, die auch alle anderen (Dekra, KÜS etc.) machen dürfen?
