12.08.2013, 18:51
Im Garantiefall musst NICHT die 150 km fahren da du außerhalb der 50 km Grenze lebst.
Du kannst die in so einem Fall eine Werkstatt bei dir in der Nähe suchen.
Dort zeigst du deine Garantieunterlagen, gibst den für den Verkauf zuständigen Autohaus bescheid und dem " neuen " Autohaus noch den Namen des "alten" Autohauses sowie den Namen des Verkäufers der dir den Wagen verkauft hat .
Alles andere regeln die Autohäuser unter sich.
So ist es zumindest bei mir .
Ich habe meinen S Clubman auch gut 100 km von meinem Heimatort gekauft und einen Garantiefall gehabt der wie beschrieben abgewickelt worden ist.
Gruß Thomas
Du kannst die in so einem Fall eine Werkstatt bei dir in der Nähe suchen.
Dort zeigst du deine Garantieunterlagen, gibst den für den Verkauf zuständigen Autohaus bescheid und dem " neuen " Autohaus noch den Namen des "alten" Autohauses sowie den Namen des Verkäufers der dir den Wagen verkauft hat .
Alles andere regeln die Autohäuser unter sich.
So ist es zumindest bei mir .
Ich habe meinen S Clubman auch gut 100 km von meinem Heimatort gekauft und einen Garantiefall gehabt der wie beschrieben abgewickelt worden ist.
Gruß Thomas