22.08.2013, 11:54
djr schrieb:von mir aus, können wir die PNs auch veröffentlichen, da schreibst sich eh nur ein vermeintlicher Kenner der STG um Kopf und Kragen.
Das ist eine Beleidigung. Ich habe dir sachlich mehrfach erklärt, wie die Regelung funktioniert. Für diese (öffentliche) Äußerung erwarte ich eine (öffentliche) Entschuldigung, ansonsten bekommst du von mir eine Verwarnung - da Verleumndung!
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