18.09.2013, 10:06
Dürfte doch eigentlich ganz klar sein: Bei einem Schuldeingeständnis des Gegners gibts grds. nix zu meckern, wobei die Versicherung des Schuldners dann aber ihn evtl. in Regress nehmen kann.
Dein Anwalt wird aber hoffentlich wissen was zu tun ist.
Dein Anwalt wird aber hoffentlich wissen was zu tun ist.
