01.10.2013, 08:03
spg schrieb:Wenn ihr den Wagen angezahlt habt, ist rechtlich ein Verkauf vollzogen und ihr könnt auf Ausführung pochen.
Da kann der Wagen nicht einfach so andersweitig verkauft werden.
Das ist zwar an sich von der Anzahlung unabhängig, aber wer hat denn Zeit/Geld/Lust für so nen Rechtsstreit?

Wenn die Vertragserfüllung nicht möglich ist, weil der MINI schon verkauft (weg und auf jemand andern zugelassen) ist, dann ist das eine Leistungsstörung nach BGB, die zum Rücktritt berechtigen würde; im Falle eine Unwiderherstellbarkeit der vereinbarten Leistung sogar von Gesetzes wegen. Bereits erbrachte Leistungen sind beideseitig zu erstatten.
![[Bild: sigpic4160.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic4160.gif)