01.10.2013, 16:26
Oh Mann! Da sind ja wieder einige Experten unterwegs! Jeder, der wenigstens eine kleine kaufmännische Ausbildung genossen hat, sollte wissen, dass ein Rechtsgeschäft erst mit Übergabe der Sache abgeschlossen ist. Ob da etwas angezahlt, oder sogar der volle Kaufbetrag gezahlt wurde, ist völlig unerheblich! Desweiteren kenne ich keinen Händler, der Kaufverträge abschließt. Es werden immer nur BESTELLUNGEN zum Kauf eines Fahrzeuges gemacht. Erst durch Annahme der Bestellung durch den Verkäufer (Auftragsbestätigung) wird aus der Bestellung ein Kaufvertrag. Mündliche Nebenabsprachen werden durch die AGB ausgeschlossen.
Sollte tatsächlich ein schriftlicher KAUFVERTRAG abgeschlossen worden sein, könnte ein Wirtschaftlicher Schaden (sofern nachweisbar) gelten gemacht werden.
Trotzdem dumm gelaufen.
Sollte tatsächlich ein schriftlicher KAUFVERTRAG abgeschlossen worden sein, könnte ein Wirtschaftlicher Schaden (sofern nachweisbar) gelten gemacht werden.
Trotzdem dumm gelaufen.
Fehlende Leistung wird durch mangelnde Traktion kompensiert - play hard or go home!
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