10.10.2013, 10:50
Theraf schrieb:Wenn ich während der Vertragslaufzeit in Fremdwerkstätte gehe kann mir die Leistung im grantiefall verweigert werden. Nachvollziehbar, denn bmw weiß ja nicht was andere werkstätten vertapfen. Bauen die mir china bremsen ein und ich habe deswegen ärger und gehe zu bmw...
Ob das ganze nun relativiert wird durch das bgh urteil muss ich prüfen.
Grüße
Rafael
Bremsen sind Verschleißteile
Wenn nach der Wartung der hinteren Bremse dort ein Defekt eintritt, sollte eigentlich die Werkstatt haften, die die Wartung an der hinteren Bremse vorgenommen hat

Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
www.mustang6.de