10.10.2013, 15:31
Theraf schrieb:Wenn ich während der Vertragslaufzeit in Fremdwerkstätte gehe kann mir die Leistung im grantiefall verweigert werden. Nachvollziehbar, denn bmw weiß ja nicht was andere werkstätten vertapfen. Bauen die mir china bremsen ein und ich habe deswegen ärger und gehe zu bmw...
Ob das ganze nun relativiert wird durch das bgh urteil muss ich prüfen.
Grüße
Rafael
Wenn Du dann Probleme mit den Bremsen haben solltest, springt die Gewährleistungspflicht der "Freien Werkstatt" ein, die Dir das verbaut haben (wie auch "minti" schon geschrieben hat)
