21.10.2013, 07:48
holliewood schrieb:Das sehe ich grundsätzlich nicht so, denn ich habe eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme!
Irrtümer passieren ...

Das kommt jetzt darauf an, wann Du die Bestätigung hattest - vor oder dem nach dem Reparaturauftrag. Wenn Du sie vorher hattest, dann könntest Du Dich darauf berufen, dass ohne die Zusage die Reparatur nicht im Autohaus hättest machen lassen. Du hättest unter diesen Voraussetzungen nur die Teile gekauft und selber repariert.
Vielleicht lassen die sich auf nen Deal ein und Du zahlst nur die Teile ...
Ich drück Dir die Daumen ...

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