28.10.2013, 14:23
Fahrspass schrieb:Soviel ich weiß gilt die AW-Vorgabe von MINI, egal wie lange der Freundliche tatsächlich braucht ...
Ok, herzlichen Dank für Deine Einschätzung; belegen lässt sich diese Verbindlichkeit vermutlich nicht, wenn man nicht die exakten Verträge zwischen der Werkstatt und BMW kennt?
Sehe ich es richtig, dass als Endkunde die einzige legale Möglichkeit, den tatsächlich von BMW vorgebenen AW-Umfang zu ermitteln, im Abfragen möglichst viele Werkstätten und anschließendes Betrachten der Häufigkeitsverteilung besteht?