12.11.2013, 18:04
Ben schrieb:Absolute Zustimmung, dass man bei einem Neuwagen, und als solcher hat er sich ja jetzt im Nachhinein rausgestellt, innerhalb der Garantie zunächst in die Werkstatt sollte.
Naja,
nur für mich ist der Wagen "neu", ist ein 3Jahre alter gebrauchter, aber von einer Niederlassung, also mit Gewährleistung (und absolut untauglicher Garantie).
ciao
Ludo