15.04.2014, 13:26
Ayita schrieb:Gerade auf Wikipedia gefunden zu Luxemburg:
'Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf ein Wochenende, erhalten die Arbeitnehmer hierfür einen zusätzlichen Urlaubstag.'
Das ist in der Tat eine sehr gute Regelung. Geht aber nur bis zu drei Tagen. D.h. wenn drei Feiertage auf ein Wochenende Fallen gibt es drei Tage Urlaub mehr

Ayita schrieb:Du hast den falschen Job'Karfreitag ist ein Bankfeiertag, aber kein gesetzlicher Feiertag'
Das stimmt auch. Leider bin ich nicht in diesem Gewerbe tätig. Aber denen geht es ja auch soooooo schlecht, da müssen die einen Tag frei bekommen


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