25.04.2014, 18:26
Harri schrieb:Google ist Dein FreundDas ist mir zu dünn; mich finde da nur 3277 widersprüchliche Mutmaßungen von 3277 Hobbyjuristen, aber keine juristischen Fakten mit Quellenangabe im Sinne von Gesetz oder Verordnung.
Alles andere ist Stammtisch-KnowHow.
Das, was für mich als Einziges bisher greifbar ist, ist
a) es gilt die kommunale Verordnungslage und
b) die Rechtsverordnung unseres Dorfes und danach ist es auf privaten Grundstücken nicht verboten, egal ob mit oder ohne Ölabscheider.
Wird aber so langsam müßig, ohne Fakten und auf Basis von "ist ganz sicher so" weiterzudiskutieren
