16.02.2005, 17:37
GinaSpeedster schrieb:Mh, hast ja grundsätzlich recht, aber was ist wenn sie nix finden zum reparieren? Das ist ja das große ungeklärte Problem!
Einfach mal so in Blaue reparieren und austauschen mach ich nicht mit.
achdem diese Mängel durch den Audi Außendienst Süd bestätigt wurden, konnte die Wandlung vollzogen werden. Es wurde der gesamte Fahrzeugneupreis abzüglich einer Nutzungspauschale erstattet.
Die Nutzungspauschale entspricht 0,67% vom Neuwert des Fahrzeuges pro 1000 gefahrene Kilometer. Da das Fahrzeug bei der Abgabe an den Audi Händler eine Laufleistung von ca. 10000km hatte, wurden 6,7% vom Neuwert abgezogen. Ebenfalls wurden die Kosten für Zulassung und Wunschkennzeichen in Höhe von 67,50€ erstattet.
Da der Händler ca. 800km entfernt war und von Seiten des Händlers kein Interesse an einer Fahrzeugrückabwicklung (Wandlung) bestand, musste leider sämtlicher Schriftverkehr über meinen Anwalt erfolgen. Die ganze Abwicklung dauerte ca. 6 ½ Monate und eine gerichtliche Einigung wurde nur durch Zahlung des geforderten Preises im letzten Moment vermieden.
Die gesamten Anwaltskosten wurden durch meine Rechtsschutzversicherung übernommen, eine Deckungszusage musste aber vorher erfolgen.