26.05.2014, 07:15
Harri schrieb:Hier hat doch niemand vor Gericht ausgesagt. Ich würde das als freie Meinungsäußerung werten, und das bringt ein Forum in keinerlei Schußlinie.
Auch wenn das Forum öffentlich zugängig ist, muss man es erst einmal kennen, um hinzukommen. Daher ist ein Forum kein öffentlicher Raum in der Art, dass durch Wut und Ärger "gewürzte" Aussagen als Beleidigung, Ruf- oder Geschäftsschädigung zu sehen sind.
In der Essenz ist der Beitrag eher eine Warnung an die netten Leute hier im Forum, an die Gemeinschaft, in der man sich gegenseitig hilft. Und um zu warnen, muss man nicht auf ein rechtskräftiges Urteil warten. Das könnte dann zu spät sein.
Und andererseits, wenn die Darstellungen im Beitrag stimmen, und das Gegenteil ist genausowenig bewiesen, macht sich u.U. das Forum durch Zensur sogar zum Mittäter der angeprangerten Geschäftspraktiken, während es einer potentielle Aufforderung zur Löschung zuvorkommen will.
Spinnt man den Fanden weiter, könnte dieser vorrauseilende Gehorsam an der Geschäftspolitik des Vereins durch Sponsoren liegen, die ggfs. größenteils für BMW arbeiten und durch den Beitrag Angst bekommen, dass hier künftig vermehrt *vermeintliche Fehler* des BMW Services angeprangert werden ... ggfs. wird das Eis gerade richtig dünn![]()
Ein Punkt noch zu den Gründen. Wenn man keine Lust auf Post von Anwälten hat, sollte man kein Forum betreiben. Beim Betrieb eines Forums zählt sowas leider zu den normalen Geschäftstätigkeiten / Risiken. Es wird sich nie gänzlich vermeiden lassen, dass sich wer aus dem Forum (irgenwann auch mal vor Gericht) streitet, und dabei einer der beiden Parteien sein Recht haben will. Glücklicher Weise gibt für die Herausgabe von Verbindungsdaten einen Richtervorbehalt, so dass sowas nur vorkommt, wenn ein Richter bei der Beweisaufnahme festgestellt hat, dass ein Forenbeitrag eine Straftat im Sinne des StGBs darstellt. Damit ist das Risiko überschaubar ...
jmtc zur anderen Seite der Medaille "Entschärfung".
Es geht ja nicht um z3r0's Darstellung des Sachverhalts als solches, sondern um den unbewiesenen Betrugsvorwurf ...
§ 186 StGB schrieb:Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ein Forum ist kein rechtsfreier Raum. Wenn andere Forenbetreiber das anders handhaben, dann dürfen sie das tun ...

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