27.05.2014, 06:25
Ein Satz nur zu dem immer wieder auftauchendem Satz :
Veränderung nicht eingetragen = Erlöschen der Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz .
Das letzte gilt nur wenn :
- Ein ursächlicher Zusammenhang besteht
- Die Schadenshöhe wesentlich davon beeinflusst ist
Wenn man falsche Räder drauf hat und jemandem die Vorfahrt nimmt , denn abmangelt , muss die Vers. zahlen , tut sie auch , weil ein Zusammenhang nicht herleitbar ist.
Also nicht bange machen lassen.
Ich plädeire nicht für´s nicht eintragen , aber sooo schlimm ist es echt nicht.
Veränderung nicht eingetragen = Erlöschen der Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz .
Das letzte gilt nur wenn :
- Ein ursächlicher Zusammenhang besteht
- Die Schadenshöhe wesentlich davon beeinflusst ist
Wenn man falsche Räder drauf hat und jemandem die Vorfahrt nimmt , denn abmangelt , muss die Vers. zahlen , tut sie auch , weil ein Zusammenhang nicht herleitbar ist.
Also nicht bange machen lassen.
Ich plädeire nicht für´s nicht eintragen , aber sooo schlimm ist es echt nicht.