27.05.2014, 10:29
Flat schrieb:Ein Satz nur zu dem immer wieder auftauchendem Satz :
Veränderung nicht eingetragen = Erlöschen der Betriebserlaubnis = kein Versicherungsschutz .
Das letzte gilt nur wenn :
- Ein ursächlicher Zusammenhang besteht
- Die Schadenshöhe wesentlich davon beeinflusst ist
Wenn man falsche Räder drauf hat und jemandem die Vorfahrt nimmt , denn abmangelt , muss die Vers. zahlen , tut sie auch , weil ein Zusammenhang nicht herleitbar ist.
Also nicht bange machen lassen.
Ich plädeire nicht für´s nicht eintragen , aber sooo schlimm ist es echt nicht.
Fahren ohne Betriebserlaubnis ist aber dennoch kein Kavaliersdelikt.
Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
www.mustang6.de