17.02.2005, 13:37
Mr. Bojangles schrieb:1. Was ist an der Geschichte oben dran ? Panikmache ?
2. MTH vor der Inspektion und vor TÜV + ASU wieder rückgängig machen oder wird das nicht geprüft ?
3. Kann der Freundliche bei Rückgängigmachung trotzdem feststellen, dass MTH mal aufgespielt war und wenn ja, wann das gemacht wurde ?
4. Wann wird im Schadensfall überprüft, ob die Software verändert wurde ? Und was dann ?
ONE und Ladedruck? Wer hat Dir denn das erzählt ?!
zu1: Teilweise. Etwas überzogen auf jeden Fall.
zu2: evtl. geprüft wird es normalerwiese nicht
zu3: kaum
zu4: schon eher.
Daher mein Ratschlag: Lass es eintragen, melde es Deiner Versicherung(normalerweise erhöht sich der Beitrag nicht) und schließe eine Zusatzversicherung auf die vom Tuning betroffenen Teile ab. Dann bist Du auf der sicheren Seite.