01.05.2017, 17:52
Rechtsanwalt ist immer gleich die Keule...... so lange du nicht mindestens zu 90% beweisen kannst das das Auto mehr km hat als angeboten bzw. laut Kaufvertrag bist du als Ottonormalbürger immer das Gesäß..... du bist der beklagende und musst beweisen...
Ich würde den Kilometerstand akribisch nachforschen... TÜV Bescheinigung, KD Heft mit Rechnungen abgleichen und einfach mal bei einem neutralen BMW Händler vorbei fahren und das Problem erläutern.... im Notfall Gutachten erstellen lassen bei der Dekra etc.
Ich kann mir nicht vorstellen das man den Kilometerstand einfach so runter drehen kann ohne das in den Abgründen des Steuergerätes etwas dokumentiert wird.
Der Vorbesitzer.... wenn du den frägst wird er abblocken und du bist so schlau wie vorher... du brauchst belegbare Fakten.
Aber mal ne doofe Frage.... hast du das Auto nicht vorher abgecheckt ?
......
Vor rechtlicher Seite aus ist dein Autohaus dein Ansprech bzw. Vertragspartner und jegliche Ansprüche musst du an ihn stellen da er der Verkäufer ist.... ihm musst du beweisen das das Auto mehr km hat..... er wird dann gegebenenfalls sich an den Vorbesitzer halten....
Wenn es sich bewahrheitet das das Auto mehr km hat als ausgewiesen kannst du sehr wohl dein Auto zurückgeben... geh zu deinem Händler, leg die Fakten auf den Tisch und sprich nicht mit Kläuschen solange Klaus im Haus ist.
Ich würde den Kilometerstand akribisch nachforschen... TÜV Bescheinigung, KD Heft mit Rechnungen abgleichen und einfach mal bei einem neutralen BMW Händler vorbei fahren und das Problem erläutern.... im Notfall Gutachten erstellen lassen bei der Dekra etc.
Ich kann mir nicht vorstellen das man den Kilometerstand einfach so runter drehen kann ohne das in den Abgründen des Steuergerätes etwas dokumentiert wird.
Der Vorbesitzer.... wenn du den frägst wird er abblocken und du bist so schlau wie vorher... du brauchst belegbare Fakten.
Aber mal ne doofe Frage.... hast du das Auto nicht vorher abgecheckt ?

Vor rechtlicher Seite aus ist dein Autohaus dein Ansprech bzw. Vertragspartner und jegliche Ansprüche musst du an ihn stellen da er der Verkäufer ist.... ihm musst du beweisen das das Auto mehr km hat..... er wird dann gegebenenfalls sich an den Vorbesitzer halten....
Wenn es sich bewahrheitet das das Auto mehr km hat als ausgewiesen kannst du sehr wohl dein Auto zurückgeben... geh zu deinem Händler, leg die Fakten auf den Tisch und sprich nicht mit Kläuschen solange Klaus im Haus ist.