13.08.2014, 08:11
Halo zusammen,
Also für mich stellt sich gerade die Frage, ob juristisch zwischen dashcams und actioncams wie gopro und co unterschieden wird?
Beide Systeme unterscheiden sich doch teils stark was Aussehen und auch Technik angeht. Und der Hintergrund des Einsatzes ist doch meist auch eher unterschiedlich: während die dashccam in ihrer eigentlichen Funktion den Verkehr (meist in einer Endlosschleife die bei einem Aufprall automatisch stoppt) filmen soll und im Falle eines Falles dem Fahrer zu seinem Recht verhelfen soll geht es doch beim Einsatz von actioncams eher um das Festhalten der eigenen schönen Fahrerlebnisse wie z.B. bei einer gemeinsamen Ausfahrt oder einer Tour z.B. aufs Stilfserjoch (aber das liegt ja in Italien und ist somit zum Glück nicht von dem Urteil betroffen
).
Im vorliegenden Urteil ist jedenfalls die Rede von dashcams und da würde ich meine contour jetzt nicht dazu zählen wollen und somit gerne weiter nutzen. Zudem ist sie ja nicht permanent montiert und in Betrieb, sondern nur bei besonderen Ausfahrten.
Also für mich stellt sich gerade die Frage, ob juristisch zwischen dashcams und actioncams wie gopro und co unterschieden wird?
Beide Systeme unterscheiden sich doch teils stark was Aussehen und auch Technik angeht. Und der Hintergrund des Einsatzes ist doch meist auch eher unterschiedlich: während die dashccam in ihrer eigentlichen Funktion den Verkehr (meist in einer Endlosschleife die bei einem Aufprall automatisch stoppt) filmen soll und im Falle eines Falles dem Fahrer zu seinem Recht verhelfen soll geht es doch beim Einsatz von actioncams eher um das Festhalten der eigenen schönen Fahrerlebnisse wie z.B. bei einer gemeinsamen Ausfahrt oder einer Tour z.B. aufs Stilfserjoch (aber das liegt ja in Italien und ist somit zum Glück nicht von dem Urteil betroffen

Im vorliegenden Urteil ist jedenfalls die Rede von dashcams und da würde ich meine contour jetzt nicht dazu zählen wollen und somit gerne weiter nutzen. Zudem ist sie ja nicht permanent montiert und in Betrieb, sondern nur bei besonderen Ausfahrten.