13.08.2014, 09:39
Bezüglich dem Urteil:
Heißt auf gut Deutsch: sofern keine Personen erkennbar sind (z.B. indem Gesichter und Nummernschilder "zensiert" werden) gibt es kein Problem.
Das heißt: wenn ich mit der Kamera aufnehme wie einer die Leute über den Haufen rast bekomm ich Haue wenn ich das Beweisvideo der Polizei gebe weil ich erst die Zustimmung des Täters bräuchte, dafür kann aber die Polizei dann den Täter eindeutig identifizieren. Das heißt meine Moral muss so hoch sein dass ich mir eins auf den Deckel geben lass damit jemand seine gerechte Strafe erhält. Kommt mir fast schon vor als wäre da ein gewisser Sadismus hinter dem Gesetz. Oder versteh ich es falsch?
Zitat:"Keine Probleme haben wir damit, wenn solche Aufnahmen später nur im familiären Kreis gezeigt werden". Wer solche Aufnahmen aber zum Beispiel auf Youtube oder Facebook hochlade oder der Polizei zu Verfügung stelle, müsse vorher die Zustimmung der Betroffenen einholen.
Heißt auf gut Deutsch: sofern keine Personen erkennbar sind (z.B. indem Gesichter und Nummernschilder "zensiert" werden) gibt es kein Problem.
Zitat:Die illegal zustande gekommenen Filme könnten in aller Regel vor Gericht verwendet werden, macht Solmecke deutlich: "Geht es darum, den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen, werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen."
Das heißt: wenn ich mit der Kamera aufnehme wie einer die Leute über den Haufen rast bekomm ich Haue wenn ich das Beweisvideo der Polizei gebe weil ich erst die Zustimmung des Täters bräuchte, dafür kann aber die Polizei dann den Täter eindeutig identifizieren. Das heißt meine Moral muss so hoch sein dass ich mir eins auf den Deckel geben lass damit jemand seine gerechte Strafe erhält. Kommt mir fast schon vor als wäre da ein gewisser Sadismus hinter dem Gesetz. Oder versteh ich es falsch?