13.08.2014, 14:13
lottze schrieb:Halo zusammen,
Also für mich stellt sich gerade die Frage, ob juristisch zwischen dashcams und actioncams wie gopro und co unterschieden wird?
Beide Systeme unterscheiden sich doch teils stark was Aussehen und auch Technik angeht. Und der Hintergrund des Einsatzes ist doch meist auch eher unterschiedlich: während die dashccam in ihrer eigentlichen Funktion den Verkehr (meist in einer Endlosschleife die bei einem Aufprall automatisch stoppt) filmen soll und im Falle eines Falles dem Fahrer zu seinem Recht verhelfen soll geht es doch beim Einsatz von actioncams eher um das Festhalten der eigenen schönen Fahrerlebnisse wie z.B. bei einer gemeinsamen Ausfahrt oder einer Tour z.B. aufs Stilfserjoch (aber das liegt ja in Italien und ist somit zum Glück nicht von dem Urteil betroffen).
Im vorliegenden Urteil ist jedenfalls die Rede von dashcams und da würde ich meine contour jetzt nicht dazu zählen wollen und somit gerne weiter nutzen. Zudem ist sie ja nicht permanent montiert und in Betrieb, sondern nur bei besonderen Ausfahrten.
Interessanter Gedankengang. Habe auch dazu mal etwas im www gewühlt und auch was gefunden. Siehe Link unten.
chubv schrieb:In Österreich wird nicht unterschieden womit man filmt. Das wird in Deutschland nicht anders sein, denn die montierte Kamera isr nicht das Delikt. Es geht hier alleine um den Datenschutz und die Überwachung des öffentlichen Raumes.
Da muss ich dir auf Grund des Artikels (siehe Link) auf jeden Fall zustimmen.
LINK:
http://www.tourenfahrer.de/artikel/artikel/detail/News/verwirrung-um-action-cam-verbot/
Letztendlich habe ich die letzten 2 tage viel zum Thema im Netz gelesen und muss feststellen, dass das gestrige Urteil in Deutschland als auch das fertige Gesetz in Österreich nicht eindeutig genug sind und sich die ganze Thematik trotz beider Punkte irgendwie immernoch wie eine riesige Grauzone anhört/"anfühlt".
Ich vermute es wird da noch viel Diskusionsbedarf und Gerichtsurteile brauchen, bis sich das ändert.