13.08.2014, 14:51
YoYoFreakCJ schrieb:Das heißt: wenn ich mit der Kamera aufnehme wie einer die Leute über den Haufen rast bekomm ich Haue wenn ich das Beweisvideo der Polizei gebe
Na ganz so schlimm ist es nicht. Prinzipiell darfst du ja für den Privatgebrauch aufnehmen. Sollte dir wirklich einer das Auto zerlegen und du filmst ihn dabei, kannst du immer noch anmelden du hast ein Beweisvideo. Auf richterliche Entscheidung hin kann das dann durchaus akzeptiert werden und als offizieller Beweis verwendet werden.
In dem Verfahren ging es ja an sich um etwas ganz Anderes: Da hat ein Typ über Monate (oder Jahre??) hinweg alles und jeden mit seiner Dashcam gefilmt und ist dann mit den Aufnahmen zur Polizei gegangen... "Du Polizei guck mal, der hat da was Böses getan". Und genau dahin zielt ja auch das Urteil, damit eben keiner auf die Idee kommt Polizei zu spielen.
Für dich selbst kannst du alles aufnehmen. Und wenn dir wirklich mal was passiert wo die Aufnehmen relevant sind, entscheidet der Richter.