18.09.2014, 15:18
Fabian_92 schrieb:Also wenn wir jetz Klugscheißern......
Was ist mit dem Rückfahrscheinwerfer?
Umgangssprachlich, aber doch eher eine Leuchte. (Was ich nicht unbedingt bin)
Das Rückfahrlicht gilt als lichttechnische Einrichtung eines Fahrzeuges und ist nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 52a „eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.“