10.11.2014, 11:22
Hy,
in Frage käme §22 STVZO. Aber Sonderlenkräder sind auch eintragungspflichtig.
Ich habe mit dem Anbieter von meinlenkrad damals gemailt und hatte gefragt ob die Abflachung durch Umpolstern oder durch Umformen des Lenkradkranzes umgesetzt wird. Antwort war der Lenkradkranz wird umgeformt, dafür kommen dann nur mechanische Verfahren eventuell mit Wärmebehandlung in Frage. Die Antwortmail habe ich noch.
Damit wird zwangsläufig Einfluss auf die Festigkeit des Materials genommen.
Nach dieser Überlegung hab ich Abstand von der Abflachung genommen, zumal im Mini das runde Designelement am Armaturenbrett doch mehrfach vorkommt. Habe mein Lenkrad so aufpolstern lassen wie deines, nur ohne die Abflachung und ohne die Mittenmarkierung.
Ich gehe davon aus, das ein TÜV-Prüfer, sollte er merken das es sich nicht um Serie handelt, dafür ein Gutachten verlangen wird.
Google doch mal nach "tüv veränderungen lenkrad".
Gruss
dirk
in Frage käme §22 STVZO. Aber Sonderlenkräder sind auch eintragungspflichtig.
Ich habe mit dem Anbieter von meinlenkrad damals gemailt und hatte gefragt ob die Abflachung durch Umpolstern oder durch Umformen des Lenkradkranzes umgesetzt wird. Antwort war der Lenkradkranz wird umgeformt, dafür kommen dann nur mechanische Verfahren eventuell mit Wärmebehandlung in Frage. Die Antwortmail habe ich noch.
Damit wird zwangsläufig Einfluss auf die Festigkeit des Materials genommen.
Nach dieser Überlegung hab ich Abstand von der Abflachung genommen, zumal im Mini das runde Designelement am Armaturenbrett doch mehrfach vorkommt. Habe mein Lenkrad so aufpolstern lassen wie deines, nur ohne die Abflachung und ohne die Mittenmarkierung.
Ich gehe davon aus, das ein TÜV-Prüfer, sollte er merken das es sich nicht um Serie handelt, dafür ein Gutachten verlangen wird.
Google doch mal nach "tüv veränderungen lenkrad".
Gruss
dirk