10.11.2014, 11:45
also in dem §22 kann ich nichts passendes finden, bin aber auch kein Jurist woher kommt deine Aussage mit der mechanischen Bearbeitung an Lenkrädern?
Klar sind Sonderlenkräder eintragungspflichtig, aber in meinen Augen habe ich immer noch das Original Lenkrad drin.
Ich möchte an meinem Fahrzeug gerne alles "legal" haben, sollte ich Probleme beim TÜV kriegen Dann hätte mich meinlenkrad aber darauf hinweisen sollen, müssen?
Klar sind Sonderlenkräder eintragungspflichtig, aber in meinen Augen habe ich immer noch das Original Lenkrad drin.
Ich möchte an meinem Fahrzeug gerne alles "legal" haben, sollte ich Probleme beim TÜV kriegen Dann hätte mich meinlenkrad aber darauf hinweisen sollen, müssen?