25.11.2014, 15:24
Sehe ich nicht so, vor allem weis keiner, was da genau in der Verkaufsbeschreibung stand und nur das Zählt.
Und ob man als Verkäufer bei einem Privatverkauf Regress Pflichtig ist.
So einfach ist da nämlich nicht, zudem kann ja auch noch arglistige Täuschung als Tatvergehen dazukommen, weil so gesehen das ganze Teil quasi nicht zu gebrauchen ist!
Das rausreden mit ich bin keine Experte und weis es nicht zieht auch nicht, die deutsche Rechtsprechung verweist da auf Expertisen vom Fachmann.
Um aus der Sache unbeschadet herauszukommen, hätte in der Verkaufsbeschreibung stehen müssen, ausdrücklich defekt, Bastelware!
Und ob man als Verkäufer bei einem Privatverkauf Regress Pflichtig ist.
So einfach ist da nämlich nicht, zudem kann ja auch noch arglistige Täuschung als Tatvergehen dazukommen, weil so gesehen das ganze Teil quasi nicht zu gebrauchen ist!
Das rausreden mit ich bin keine Experte und weis es nicht zieht auch nicht, die deutsche Rechtsprechung verweist da auf Expertisen vom Fachmann.
Um aus der Sache unbeschadet herauszukommen, hätte in der Verkaufsbeschreibung stehen müssen, ausdrücklich defekt, Bastelware!