07.01.2015, 01:28
Hessenbub schrieb:... Besitzer eines Coopers F 56 bräuchte ne AHK
...
Die AHK alleine bringt ja nichts. Der Knackpunkt ist wohl der, daß in den Fahrzeugpapieren keine Anhängelast eingetragen ist.
Und wie man an die kommt, ist mir ein Rätsel.
WER KANN UNS HELFEN???
Das ist ganz einfach!
1) Wenn der F56 für einen Anhängerbetrieb geeignet und zugelassen ist und es in den Fahrzeugpapieren bisher keine Anhängelast gibt, muss diese speziell für Deinen Mini nachgetragen werden.
Dazu schreibst Du zu BMW nach München (Kundeninfo- oder -service-Center o.ä.), teilst Deine Fahrzeugdaten und die Fahrzeug-Ident.-Nr. mit und bittest um eine Bestätigung über die zulässige Anhängelast.
2) Mit einer für den F56 zugelassenen AHK bekommst Du ein Gutachten und normalerweise auch eine Ein-(An-)bauanleitung, die der Prüfingenieur zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Montage benötigt.
Mit den Unterlagen von 1) und 2) fährst Du zum TÜV und die Eintragung sollte dann kein Problem sein.