08.01.2015, 00:18
CeAD510 schrieb:... Dann hab ich noch eine Frage, da es eine Einzelabnahme ist, sind ABEs ja eh ungültig. Was brauche ich dann, um die Spurplatten eingetragen zu bekommen? Reicht dort ein Festigkeitsgutachten?
Warum sollen ABEs ungültig sein? Sie oder alternativ entsprechende Gutachten bilden die Grundlage für die Eintragungen, auch bei einer Einzelabnahme. Ein reines Festigkeitsgutachten dürfte kaum ausreichen.
Eine ABE erleichtert lediglich die Bürokratie, da mit ihr keine Eintragung in die Fahrzeugpapiere notwendig ist, sie dafür aber im Fahrzeug mitgeführt werden muss. Sobald jedoch zwei oder mehr bauliche Veränderungen (z. B. am Fahrwerk plus Räder, jeweils mit ABE) vorgenommen werden, ist eine Abnahme und Eintragung notwendig, denn die Ein-/Umbauten könnten sich gegenseitig beeinflussen und dies zu kontrollieren ist Aufgabe des Prüfingenieurs.