12.01.2015, 00:15
Da steht doch genau das, was ich sage:
Zitat:
Auf öffentlichen Flächen ist die Fahrzeugwäsche verboten, auf privaten nicht.
Mehr schreibe ich dazu jetzt nicht mehr.
Zitat:
- Eine spezielle bundesgesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür” gibt es in Deutschland nicht.
- Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.
Auf öffentlichen Flächen ist die Fahrzeugwäsche verboten, auf privaten nicht.
Mehr schreibe ich dazu jetzt nicht mehr.