12.01.2015, 00:20
Isomeer schrieb:Da steht doch genau das, was ich sage:ja - auf den öffentlichen Flächen regelt deine kommune das (weil denen in dem Gesetz der Spielraum eingeräumt wurde) - privat eben nicht und dann gelten die gesetze...ganz einfach. Regelt deine kommune das für ihren Bereich nicht, gelten da ebenfalls die Gesetze...und somit ein Verbot. Recht simpel eigentlich.
Zitat:Dazu gibt es hier im Ort noch die Differenzierung nach öffentlichen und privaten Flächen.
- Eine spezielle bundesgesetzliche Regelung für das Autowaschen „vor der Haustür” gibt es in Deutschland nicht.
- Deshalb müssen sich Bürgerinnen und Bürger, die Näheres über die Rechtssituation in ihrer Gemeinde erfahren wollen, bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) erkundigen, ob auch für ihre Gemeinde eine entsprechende Regelung (Ortssatzung) getroffen wurde.
Auf öffentlichen Flächen ist die Fahrzeugwäsche verboten, auf privaten nicht.
Mehr schreibe ich dazu jetzt nicht mehr.
Und ein Tipp am Rande: wenn dich ein Nachbar verklagt, reicht es in der Regel nicht "aber der vom Ordnungsamt hat gesagt..." zu sagen...

"Kuck ruig RTL", haben si gesahgt. "Dihr kan nix pasiren", haben si gesahgt.